Auszug aus der Nutzungsordnung für das Vereinsheim des Radioclub Oberweißbach DOK X38, am Fröbelturm in Oberweißbach

 

Das Vereinsheim wurde ab 2016 von den Mitgliedern des OV X38 in Eigenleistung um− und ausgebaut. Antennen für KW und UKW wurden errichtet. Mit der Stadt Oberweißbach haben wir einen entsprechenden Pachtvertrag für das Grundstück geschlossen. Der Pachtvertrag wurde von der DARC − Geschäftsstelle bestätigt. Die Finanzierung erfolgte hauptsächlich durch Geld− und Sachspenden unserer Mitglieder. Es gibt natürlich noch viel zu tun − deshalb sind wir sehr auf freiwillige Spenden angewiesen!
 

vorhandene Antennen im Vereinsheim

  • Kurzwelle
    • Windom 80-10m 1kw
    • Sym. Dipol 2x26m 80-6m 700W
    • Mini-Beam 20m, 17m, 15m, 12m und 10m
    • 3 el. Yagi 6m
  • UKW
    • Yagi 2m 12El auf 18m-Mast
    • Yagi 70cm 24 El auf 18m-Mast
    • X700 2m/70cm auf 6m


Grundsätzliches

  1. Das Vereinsheim dient in erster Linie den Mitgliedern des Radioclubs Oberweißbach als Treffpunkt, sowie zur Durchführung von funkspezifischen Aktivitäten (Contesten, Aktivierung unserer Clubstationen, Fielddays und Funkertreffen).

  2. Mitgliedern von anderen Ortsverbänden des DARC e.V. kann das Vereinsheim vorübergehend für funksportliche Aktivitäten zur Nutzung nach Absprache mit einem Mitglied des Vorstandes (Werner Hofmann DG3AWN, dg3awn(ät)darc(punkt)de, Andreas Lattermann DH8WKA, dh8wka(ät)darc(punkt)de, und Roland Witter DL2ARO, dl2aro(ät)darc(punkt)de ) gegen eine Nutzungsgebühr überlassen werden. Sie sind auch für die ordnungsgemäße übergabe verantwortlich. Es ist ein übergabeprotokoll zu erstellen.

  3. Im OV−Heim gilt absolutes Rauchverbot.

  4. Die Nutzer haben das OV−Heim und das Gelände im gleichen Zustand zu verlassen, wie es vorgefunden bzw. übergeben wurde. Tische und Stühle sind wieder auf ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Es dürfen keinerlei Gegenstände und Inventar im Freien bleiben.

  5. Die Antennen sind bei Verlassen des Heimes und bei drohendem Gewitter zu erden. Die Rotorsteuergeräte sind von der Steuerleitung zu trennen.

  6. Der/Die FI−Schalter ist beim Verlassen des Raumes auszuschalten! AUSNAHME − ES BEFINDEN SICH LEBENSMITTEL im Kühlschrank!

  7. Für die bei der Nutzung entstanden Schäden an der gesamten Anlage und am Inventar ist der Nutzer verantwortlich. Er hat den Vorstand darüber zu informieren. Erforderliche Reparaturen werden in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für den Verlust von Inventar.

  8. Die Besteigung des Antennenmastes ist verboten!


Nutzungsgebühren und sonstige Kosten


Da jährliche Kosten anfallen (Gebäude−Versicherung, Strom und eine Monatliche Pauschalgebühr für die Toilette), geht es nicht ohne Nutzungsgebühren sowohl für OV−Mitglieder, als auch für Fremdnutzer.

  1. Fremdnutzer zahlen 10 EUR pro Tag (12 Uhr bis zum nächsten Tag 12 Uhr zählt als 1 Tag) und Nutzung zuzüglich den verbrauchten Strom mit 1,00 EUR pro angefangene Kilowattstunde.

  2. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der neuen Schließanlage durch den Verursacher zu tragen.

  3. Die vorhandenen Getränke sind zum Verzehren da. Wir würden uns freuen, wenn das Angebot genutzt wird. Der Erlös kommt unserer OV−Kasse zu Gute.

  4.  


Die ausführliche Nutzungsordnung liegt im OV−Heim aus!

Werner Hofmnn
DG3AWN, OVV